Satzung - Seite 5
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§ 13 Vorstand
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Geschäftsführer,
d) dem Pressewart,
e) dem Schriftführer,
f) dem Kassenwart,
g) dem Jugendleiter,
h) einem oder zwei stellvertretenden Jugendleiter(n),
i) dem Notenwart,
j) mindestens einem und maximal vier Beisitzern,
k) Ergänzungen sind durch Beschluss der Hauptversammlung möglich.
- Der Vorstand beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die Hauptversammlung zuständig ist.
- Der Vorstand ist berechtigt, jedes seiner Mitglieder bei Erledigung deren Amtes bis zur nächsten Hauptversammlung zu ersetzen.
- Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes und beruft den Vorstand nach Bedarf ein. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn dies von mindestens vier Mitgliedern des Vorstandes unter Darlegung der gewünschten Tagesordnung mit Begründung beantragt wird.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand scheidet - vorbehaltlich durch Tod oder Amtsniederlegung - jedoch erst dann aus dem Amt aus, wenn der entsprechende Nachfolger gewählt ist. Seine Amtsdauer verlängert sich hierdurch jedoch höchstens um 6 Monate.
a) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der verbleibende Vorstand berechtigt, für die restliche Amtsdauer den jeweiligen Nachfolger zu wählen.
b) Jedes Vorstandsmitglied darf bis zu zwei Ämter bekleiden.